Geldanlage Beratung dringend gesucht
Nur die wenigsten Sparer sind Finanzexperten und in Sachen Geldanlage so bewandert, dass sie in der Lage sind, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Spätestens, wenn sie ein paar Tausend Euro zusammengespart haben und für einen längeren Zeitraum rentabel anlegen wollen, sind sie auf fachmännischen Rat angewiesen. Meist gehen sie dann zuerst zu einem Berater ihrer Hausbank. Interessiert sich der Sparer dabei auch für börsengehandelte Zinspapiere, ist die Bank sogar gesetzlich verpflichtet, eine erste einführende Anlageberatung vorzunehmen. So sieht es das so genannte Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor. Darin ist festgeschrieben, dass die Kreditinstitute bestimmte Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Wertpapierkunden zu erfüllen haben. Dazu gehört in erster Linie, dass sich die Geldhäuser über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse, vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen mit Wertpapieren und über die Anlageziele informieren müssen. Sinn und Zweck der gesetzlichen Verpflichtung ist es, dass die Banken eine anleger- und anlagegerechte Beratung durchführen.
Allzu große Hoffnungen sollte man als Sparer dennoch nicht daran knüpfen. Die meisten Banken und Sparkassen erledigen die Beratung mithilfe eines standardisierten Fragebogens. Dazu wird den Anforderungen des Gesetzes bereits Genüge getan, wenn die Bank ihrem Kunden einige Informationsbroschüren aushändigt und im ersten Gespräch eine Reihe formaler Punkte abfragt. Darüber hinaus kann man nur in den seltensten Fällen eine umfassende und sachkundige Beratung erwarten. In den vergangenen Jahren haben die STIFTUNG WARENTEST und die Verbraucherzentralen mehrfach die Anlageberatung von Kreditinstituten und Finanzvermittlern unter die Lupe genommen und dabei immer wieder ein zum Teil erschreckend niedriges Niveau festgestellt.
Tipps für ein gutes Beratungsgespräch zum Thema Geldanlage
• Ziele abstecken. Bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor. Überlegen Sie sich, für welchen Zeitraum Sie Ihr Geld anlegen wollen und welche Ziele Ihnen wichtig sind -etwa: langfristiger Vermögensaufbau, Finanzierung der Ausbildung für die Kinder und Ähnliches.
• Termin vereinbaren. Eine Anlageberatung gibt es meist schon in der Filiale um die Ecke. Viele Kreditinstitute haben aber spezielle Vermögensberatungs- oder Wertpapiercenter, in denen besonders geschulte Mitarbeiter zur Beratung bereit stehen. Nutzen Sie solche Angebote und vereinbaren Sie dort einen Beratungstermin, sodass sich der Bankmitarbeiter ausreichend Zeit für Sie nehmen kann.
• Aufrichtig bleiben. Wenn Ihnen der Berater einen Fragebogen vorlegt,füllen Sie ihn am besten zusammen mit ihm aus. Geben Sie nicht, etwa aus Eitelkeit, vor, mehr überdas Thema Geldanlage zu wissen, als es tatsächlich der Fall ist. Und betonen Sie es gegebenenfalls ausdrücklich, wenn Sie nicht bereit sind, irgendwelche Risiken einzugehen und kein Interesse an riskanten Anlageformen haben. Auf diese Weise stellen Sie am ehesten sicher, dass der Vorschlag des Beraters Ihrem Anlegernaturell und Anlageziel entspricht.
Außerdem verschlechtern Sie sonst Ihre Chancen, die Bank aufgrund einer möglichen Falschberatung nachträglich haftbar machen zu können. Denken Sie aber auch daran, dass Sie nicht verpflichtet sind, alle Fragen zu beantworten.
• Einblick fordern. Verlangen Sie eine gründliche Erläuterung des Beraters darüber, ob er Sie in eine bankinterne Anlegerkategorie eingeordnet hat und, wenn ja, in welche. Sie haben ein gesetzlich verankertes Recht,dies zu erfahren.
• Beratungsgespräch dokumentieren.
Verlangen Sie eine Kopie des Fragebogens, und lassen Sie sich die Anlagevorschläge des Beraters am besten schriftlich geben. Machen Sie sich außerdem Notizen während des Gesprächs – zum Beispiel, welche anderen Anlagevarianten der Berater Ihnen vorgeschlagen hat, wovon er unter Umständen ausdrücklich abgeraten und welche Kosten er genannt hat. Fragen Sie unbedingt, wenn Ihnen etwas unklar erscheint oder einzelne Fachbegriffe unverständlich sind.
• Begleitung erwünscht. Gehen Sie, wenn möglich, nicht allein zum Beratungsgespräch. So haben Sie einen Zeugen parat, sollte es später zu einer Auseinandersetzung wegen mangelhafter Beratung kommen.
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