Geldanlage Einlagenschutz – Sicherheitsnetz bei einer Bankpleite

Geldanlage Einlagenschutz – Sicherheitsnetz bei einer Bankpleite
Wer sein Erspartes einer Bank anvertraut, kann von wenigen Ausnahmen abgesehen davon ausgehen, dass sein Geld dort sicher angelegt ist. Zwar ist es in den vergangenen Jahren immer mal wieder vorgekommen, dass einzelne Geldhäuser in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und sogar ihre Schalter schließen mussten. Dennoch muss kaum ein Sparer fürchten, dass in solch einem Fall sein Geld verloren ist. Denn in Deutschland ist seit dem Jahre 1998 der Mindesteinlagenschutz im Zuge der EU-Harmonisierung gesetzlich geregelt – und zwar im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Darin ist festgeschrieben, dass Bankkunden bei der Insolvenz ihres Instituts mit 90 Prozent ihrer Einlage, höchstens aber bis zu 20 000 Euro abgesichert sind. Das heißt, ein Kunde mit einer Spareinlage von beispielsweise 10000 Euro erhält von der gesetzlichen Einlagensicherung, der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), eine Entschädigung von 9 000 Euro, einem Sparer, der 30 000 Euro angelegt hat, zahlt die Sicherungseinrichtung den Maximalbetrag von 20 000 Euro.

Gäbe es allein die staatliche Grundsicherung, sähe es mit dem Einlagenschutz in Deutschland also recht dürftig aus. In der Praxis stellt dieser gesetzliche Schutz lediglich eine Basisabsicherung dar. Die meisten Banken beziehungsweise Institutsgruppen (Privatbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen) unterhalten über ihre Verbände freiwillige Schutzsysteme. Sie sorgen dafür, dass bei den allermeisten Instituten die Einlagen der Kunden in voller Höhe geschützt sind. Durch diesen Zusatzschutz kommt für Sparer bei den meisten deutschen Banken und Sparkassen unter dem Strich eine Absicherung auf „Vollkasko- niveau“ heraus.

Infos im Netz
Informationen zum Einlagenschutz der einzelnen Institutsgruppen in Deutschland finden sich auf der Homepage der jeweiligen Verbände:
• Bundesverband deutscher Banken (bankenverband*de/einlagensicherung),
• Deutscher Sparkassen- und Giroverband (dsgv*de),
• Bundesverband deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (bvr*de).
• Zusätzliche Informationen gibt es auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (bafin*de) und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (e-d-w*de) – wichtig für Sparer, die ein Guthaben-, Fest- oder Tagesgeldkonto bei einem Broker oder Wertpapierhändler unterhalten.
Sparkassen,

Genossenschaftsbanken und öffentliche Banken
Gänzlich unbesorgt können Kunden von Sparkassen (auch Landesbausparkassen) und Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken, Bausparkasse Schwäbisch-Hall, PSD-Banken und Sparda-Banken) sein. Das jeweilige Absicherungssystem der beiden Institutsgruppen ist so konzipiert, dass die einzelnen Mitglieder einem in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Institut zu Hilfe eilen, bevor es zahlungsunfähig wird. Die Solidargemein- schaft springt dabei für die gesamten finanziellen Verpflichtungen des betroffenen Instituts ein, sodass dessen Geschäftsbetrieb in der Regel ganz normal weiterlaufen kann. Dadurch sind nicht nur sämtliche Einlagen bei dem betroffenen Institut abgesichert, sondern – im Gegensatz zu den Privatbanken – beispielsweise auch ausgegebene Schuldverschreibungen. Wegen ihres umfangreichen Schutzsystems sind Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht dazu gezwungen, Mitglied einer gesetzlichen Sicherungseinrichtung zu sein.

Zu 100 Prozent geschützt sind auch die Gelder bei öffentlichen Banken wie den Landesbanken, der Postbank und den öffentlich-
rechtlichen Bausparkassen. Sie unterhalten einen eigenen Einlagensicherungsfonds, der im Notfall einspringt.

Privatbanken
Ähnlich wie die öffentlichen Banken haben die im Bundesverband deutscher Banken (BdB) zusammengeschlossenen privaten Geldhäuser (Großbanken, Privatbanken) lange vor der gesetzlichen Regelung einen eigenen Einlagensicherungsfonds aufgebaut, der nunmehr die Mindestabsicherung ergänzt. Der Fonds sichert die Einlagen pro Kunde bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der betroffenen Bank ab. Selbst bei kleineren Instituten sind auf diese Weise Kundengelder bis jeweils weit über 1,5 Millionen Euro gedeckt. Beim Branchenersten, der Deutschen Bank, kann ein Kunde sogar rund 7 Milliarden Euro anlegen, ohne Verluste fürchten zu müssen.

Gerät eine Privatbank in die Insolvenz, springt zuerst die EdB bis zu 90 Prozent der Einlage beziehungsweise bis 20 000 Euro ein. Der Restbetrag wird vom Einlagensicherungsfonds der Privatbanken ersetzt. Geschützt sind allerdings nur die Einlagen bei der Bank, das heißt Guthaben auf Girokonten, Fest- und Termingelder, Guthaben auf dem Sparbuch, Sparpläne und -briefe. Ausgegebene Anleihen zählen hingegen nicht dazu. Deren Besitzer gehen bei einer Bankpleite in der Regel leer aus. Deswegen ist es wichtig, vor dem Kauf dieser Zinspapiere auf die Zahlungsfähigkeit, auch Bonität genannt, der Bank zu achten, die sie ausgibt. Dazu kommt außerdem: Die Mitgliedschaft im BdB und damit im Sicherungsfonds ist für ein privates Institut keine Pflicht. Es kann sich freiwillig zum Beitritt entschließen. Das heißt, die Gelder bei einer Privatbank sind nicht automatisch in voller Höhe abgesichert. Eine Handvoll Institute bietet lediglich den gesetzlichen Mindestschutz. Sparern, die wissen wollen, ob ein Institut, dessen Angebote sie nutzen wollen, Mitglied des Sicherungsfonds ist, können sich an den Bankenverband wenden (Adresse Kasten links). Der Verband gibt auf Anfrage Auskunft darüber, ob ein bestimmtes Institut Mitglied ist.

Wie im konkreten Einzelfall Spargelder geschützt sind, steht in jedem Fall im Vertrag, meist aber auch im Preisaushang und/oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geldhauses. Vorsicht gilt, wenn dort die Formulierung „Die Bank ist Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung“ oder „gehört der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH an” zu finden ist. In diesem Fall nehmen Sparer von einem Abschluss besser Abstand.

Ruhig schlafen können die Kunden privater Bausparkassen. Diese Institute sind ebenfalls Zwangsmitglied in der gesetzlichen Einlagensicherung, zudem in einem eigenen Sicherungsfonds organisiert. Dieser sichert Bausparguthaben in unbegrenzter Höhe ab, andere Einlagen sind bis zu 250 000 Euro pro Anleger geschützt.

Ausländische Banken
Skeptisch sind viele Sparer hierzulande gegenüber den Anlageangeboten einiger ausländischer Banken, die mit teilweise lukrativen Angeboten auf Jagd nach Kundengeldern gehen. Daher tauchen ihre Namen regelmäßig in den einschlägigen Zins- und Konditionenranglisten ganz oben auf. Viele der Auslandsinstitute, die mit einer Zweigstelle in Deutschland vertreten sind, gewähren ihren Kunden den Einlagenschutz ihres Heimatlandes und der ist häufig besser als der gesetzliche Schutz in Deutschland. In Österreich, den Niederlanden und Luxemburg zum Beispiel sichert der nationale Einlagensicherungsfonds Einlagen bis zu 20 000 Euro ohne Einschränkungen ab. Noch besser sieht es in anderen Nachbarländern aus. In Frankreich sind 70 000 Euro per Gesetz geschützt und in Dänemark 40 000 Euro. Von den Nicht-EU-Staaten belässt es die Schweiz bei 30 000 Franken (rund 18 000 Euro), in Großbritannien sind es dagegen 35 000 Pfund (knapp 51000 Euro).

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