Geldanlegen und Sparhilfe von Arbeitgeber und Finanzamt

Geldanlegen und Sparhilfe von Arbeitgeber und Finanzamt
Einer der größten Vorteile von Zinsanlagen ist, dass die meisten Angebote keine oder nur geringe Mindestanlagebeträge erfordern. Das erleichtert den Start enorm, denn schon mit einem Euro lässt sich in vielen Fällen ein Tagesgeld- oder Sparkonto eröffnen, auf das danach jeder beliebige Betrag eingezahlt werden kann. Schon rund 50 Euro reichen, um einen Bundesschatzbrief zu kaufen oder einen Sparplan bei einer Bank abzuschließen.
Doch es muss noch nicht einmal „eigenes” Geld sein, mit dem man beginnt, Vermögen aufzubauen. Beim Sparen helfen der Arbeitgeber und unter Umständen auch das Finanzamt im Rahmen der staatlich geförderten Vermögensbildung mit einem Zuschuss. Fast jeder Sparer, der in einem tarifvertraglich geregelten Beschäftigungsverhältnis steht, hat Anspruch auf die „vermögenswirksamen Leistungen” – kurz VL genannt. Je nach Tarifvertrag und individueller Betriebsvereinbarung zahlt der Arbeitgeber zwischen 6,65 und 40 Euro an VL – zusätzlich zum normalen Gehalt.

Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt, dass nur bestimmte Anlageformen für die Anlage der VL infrage kommen. Der Katalog ist allerdings vielseitig. Er reicht von Banksparplänen über Bausparverträge und Lebensversicherungen bis hin zu Aktien, Aktienfonds und anderen Beteiligungspapieren. In den meisten Fällen wird der VL-Vertrag sechs Jahre lang angespart und ruht dann bis zu einem Jahr, wobei das Jahr des Vertragsabschlusses voll mitzählt, egal, in welchem Monat die erste Rate gezahlt wird. Nach Ablauf der maximal siebenjährigen Sperrfrist kann der Sparer dann bei einem mit Sparzulage geförderten Vertrag frei über sein Kapital verfügen; in allen anderen Fällen ist das jederzeit möglich.

Zusätzliche Arbeitnehmersparzulage von Vater Staat
Unter bestimmten Voraussetzungen legt der Staat noch etwas auf die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers drauf: die so genannte Arbeitnehmersparzulage. Mit dieser Zulage fördert der Fiskus allerdings nur die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträgen und Beteiligungssparformen wie zum Beispiel Aktien und Aktienfonds. Sie beträgt derzeit bei Bausparverträgen 9 Prozent bis zu einem jährlichen Förderungshöchstbetrag von 470 Euro pro Jahr. Bei den Aktienfonds und anderen Beteiligungspapieren steigt die Zulage auf 18 Prozent der Sparsumme. Allerdings sinkt gleichzeitig der förderungsfähige Höchstbetrag auf jährlich 400 Euro.

Das Besondere: Beide Fördertöpfe können gleichzeitig mit zwei parallel laufenden Verträgen angezapft werden – also mit einem Bausparvertrag und beispielsweise einem Fondssparvertrag. Die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers erhöhen sich in diesem Fall allerdings nicht, sodass der Arbeitnehmer die Sparraten aus seinem Netto-Gehalt entsprechend aufstocken muss, was sich, wenn er innerhalb der Einkommensgrenzen liegt, allerdings allemal lohnt. Zu beachten ist, dass bei diesen Freigrenzen das zu versteuernde Einkommen entscheidend ist. Das Bruttoeinkommen kann je nach Familienstand, Zahl der Kinder und persönlicher Steuersituation weitaus höher sein.
Die Zulage zahlt der Fiskus aber nicht in bar aus. Sie muss vom VL-Sparer im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuererklärung beantragt werden. Der staatliche Zuschuss wird dann erst am Ende des siebten Sparjahres in einer Summe überwiesen. VL-Verträge können in vielen Fällen vorzeitig gekündigt oder beendet werden. Die eingezahlten Beträge werden dann ohne Abschlag ausgezahlt. Auf die staatliche Prämie muss der Sparer allerdings verzichten.

Welche Anlageform für die VL wählen?
In puncto Rendite haben Aktienfonds zweifellos am meisten zu bieten. Zweistellige Durchschnittsrenditen sind bei einer langen Laufzeit in der Vergangenheit keine Seltenheit gewesen. Ob dies aufgrund der Börsenentwicklung auch in Zukunft der Fall sein wird, weiß jedoch niemand mit Sicherheit vorherzusagen.

Wer in den Genuss der staatlichen Förderung kommt, aber das Risiko von Aktien scheut, dem bleibt als Alternative nur der Bausparvertrag. Er lohnt sich auch, wenn der Sparer nicht beabsichtigt, Wohneigentum zu erwerben. Wer dagegen über den Fördergrenzen liegt und ganz auf Nummer Sicher gehen will, für den bieten sich neben Bausparverträgen auch Banksparpläne an. Derzeit lassen sich allerdings bei manchen Bausparkassen mit den Rendite-Bausparverträgen die höheren Zinsen erzielen.

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